Wohnung in Fürth vermieten

Wenn Sie eine Wohnung in Fürth vermieten möchten, gibt es einiges zu beachten. Der Gesetzgeber hat in letzter Zeit viele Veränderungen auf den Weg gebracht:

- verschärfte Vorgaben in der neuen ENEV (Energieeinsparverordnung), insbesondere zum Energieausweis und zu Pflichtangaben bei der Bewerbung von Immobilien und damit verbundene Bußgelder bei Nichtbeachtung

- das neue Widerrufsrecht das unter bestimmten Voraussetzungen auch für Sie als Wohnungsvermieter zutreffen kann, vor allem bei Neuvermietungen ohne Besichtigungen oder wenn Sie Änderungen im laufenden Mietverhältnis vereinbaren möchten (u.a. Mieterhöhungen etc.)

- mit Einführung des sogenannten "Bestellerprinzips" zum 1.6.2015 muß in der Regel der Vermieter die Maklerkosten für die Neuvermietung bezahlen.

- die Mietpreisbremse wurde zum 1.8.2015 auch in Bayern umfassend in 144 Gemeinden eingeführt, u.a. auch in der Stadt Fürth.

Neuvermietungen dürfen demnach nun nicht mehr frei verhandelt werden, sondern sie dürfen gemäß Mietpreisbremse maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings wird vielfach bemängelt, daß Mietspiegel häufig nicht nach wissenschaftlichen Grundlagen erstellt wurden. Um eine einheitliche gesetzliche Basis zu schaffen, ist derzeit eine weitere Mietrechtsreform im Gespräch, die sich insbesondere mit den Problemen der Mietspiegel beschäftigt.


Aktuelles zur Preisentwicklung:

Der Mietspiegel der Stadt Fürth erschien bisher ca. alle 3-4 Jahre (2007, 2011 und 2014), der letzte 2016 sogar schon nach 2 Jahren. Mit dem 2014er Mietspiegel wurden die Kriterien gegenüber 2012 völlig überarbeitet und ein neues, umfangreiches Punktesystem eingeführt. Die Daten für den 2016er Mietspiegel stammten nicht aus einer erneuten Befragung, sondern es wurden lediglich die Daten des 2014er Mietspiegels anhand des Verbraucherpreisindexes fortgeschrieben. Die Datenerhebung dazu fand bereits von Oktober bis Dezember 2013 statt und umfaßte die Daten der letzten 4 Jahre. Das bedeutet, daß der aktuelle Mietspiegel auf Daten der Vermietungen aus den Jahren 2009 bis 2013 beruht! Soviel zur Aktualität von Mietspiegeln.

Durch unsere zahlreichen Vermietungen kennen wir den regionalen Mietmarkt sehr gut und können Ihnen gerne bei Fragen zur Miethöhe mit Rat und Tat zur Seite stehen. Außerdem übernehmen wir für Sie gerne die komplette Vermietungsvermarktung bis hin zur Wohnungsübergabe.

Anbei finden Sie einen kleinen Auszug der Mietwohunngen, die durch die Mitwirkung unseres Maklerbüros in Fürth vermietet wurden: Referenzen